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   BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22   

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https://dejure.org/2022,19994
BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22 (https://dejure.org/2022,19994)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2022 - 3 StR 189/22 (https://dejure.org/2022,19994)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22 (https://dejure.org/2022,19994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliches Versäumnis der Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit zwei durch amtsgerichtliche Entscheidungen gegen den Angeklagten festgesetzten Geldstrafen; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Gerichtliches Versäumnis der Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit zwei durch amtsgerichtliche Entscheidungen gegen den Angeklagten festgesetzten Geldstrafen; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22
    Denn nach den Feststellungen zu dessen finanziellen Verhältnissen liegt eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe nicht fern (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 325/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 455/21

    Gesamtstrafenbildung (mangelnde Erörterung der Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22
    Sollten die genannten Geldstrafen bereits durch die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafe erledigt sein, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer einen Härteausgleich zur Vermeidung eines zu hohen Gesamtstrafenübels zu erwägen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 455/21, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesamtstrafenfähiges Urteil; Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22
    Denn nach den Feststellungen zu dessen finanziellen Verhältnissen liegt eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe nicht fern (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 325/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    Mangels entsprechender Darlegungen im Urteil und mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse der Angeklagten (UA S. 6, 22) kann eine solche Sachlage nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, Rn. 4).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    In Ansehung der persönlichen Verhältnisse des erwerbslosen Angeklagten kann eine Beschwer, etwa durch eine Vollstreckung der Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, StV 2023, 528) oder durch eine möglicherweise fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung, auch nicht ausgeschlossen werden.
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